Allgemeine Geschäftsbedingungen für Clickworker

clickworker GmbH, Theodor-Althoff-Straße 41, 45133 Essen

§ 1. Geltungsbereich

§ 1.1

Die clickworker GmbH (im Folgenden „Plattform“) betreibt auf ihren Webseiten und mittels ihrer Smartphone Apps einen Bereich „Workplace“, auf dem angemeldete Teilnehmer (die „Clickworker“) der Plattform verschiedene Leistungen anbieten können.

§ 1.2

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der Plattform und den Clickworkern. Von den AGB abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Clickworkern werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Plattform dies ausdrücklich erklärt. Individuelle Absprachen zwischen der Plattform und den Clickworkern haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Absprachen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von der Plattform maßgeblich.

§ 1.3

Eine Änderung dieser AGB erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Clickworker. Die Clickworker werden außerdem vorab über geplante Änderungen per E-Mail informiert. Sofern ein Clickworker die Zustimmung nicht erteilt, haben die Plattform und der Clickworker das Recht, die Vertragsbeziehung zu beenden.

§ 2. Einrichtung eines Benutzerkontos

§ 2.1

Um den Workplace als Clickworker nutzen zu können, ist die einmalige kostenlose Einrichtung eines Benutzerkontos und eine Freischaltung durch die Plattform erforderlich. Für die Einrichtung des Benutzerkontos müssen Clickworker mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Rechtsanspruch auf eine Freischaltung des Benutzerkontos durch die Plattform besteht nicht.

§ 2.2

Der Clickworker ist verpflichtet, die bei der Einrichtung des Benutzerkontos angeforderten persönlichen Daten ordnungsgemäß, richtig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Plattform behält sich vor, die Freischaltung im Einzelfall von der Übermittlung geeigneter Nachweise abhängig zu machen, die belegen, dass die angegebenen Daten korrekt sind oder diese Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt anzufordern, sollten sich Zweifel an der Korrektheit der übermittelten persönlichen Daten ergeben. Bis zur Erbringung dieser Nachweise behält sich die Plattform darüber hinaus vor, das betreffende Benutzerkonto zu deaktivieren. Außerdem behält sich die Plattform in solchen Fällen vor, die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Honorare bis zur Erbringung der Nachweise nicht auszuzahlen.

Der Clickworker ist verpflichtet, die angegebenen Daten auf aktuellem Stand zu halten und eventuell erforderliche Anpassungen unverzüglich vorzunehmen. Hierzu bietet die Plattform auf dem Workplace die Möglichkeit, die Daten selbstständig zu ändern. Kann die Plattform auf Grund einer unterbliebenen erforderlichen Datenänderung nicht mit dem Clickworker in Kontakt treten, ist die Plattform hierfür nicht verantwortlich.

§ 2.3

Bei der Einrichtung des Benutzerkontos sind eine frei wählbare Benutzerkennung und ein Passwort anzugeben. Die gewählte Benutzerkennung darf keine Rechte verletzen, insbesondere Namens- oder Markenrechte Dritter, und nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Für die Geheimhaltung des Passworts ist der Clickworker verantwortlich.

§ 2.4

Es ist grundsätzlich nicht zulässig, ein Benutzerkonto für einen Dritten anzumelden. Ebenso ist es Clickworkern untersagt, mehrere Benutzerkonten anzulegen und zu unterhalten. Im Falle eines Zuwiderhandelns behält sich die Plattform vor, die Benutzerkonten dauerhaft zu deaktivieren sowie das Anlegen weiterer, neuer Konten zu unterbinden. Eventuell bereits auf dem jeweiligen Benutzerkonto gutgeschriebene Beträge werden nicht ausbezahlt.

§ 2.5

Wurde ein Benutzerkonto durch die Plattform aufgrund von Verstößen gegen diese AGB gesperrt, ist es dem Clickworker untersagt, sich erneut zu registrieren. Tut er dies dennoch, wird das neue Benutzerkonto nach Bekanntwerden sofort gesperrt. Eventuell bereits darauf gutgeschriebene Beträge werden nicht ausbezahlt.

§ 2.6

Mit juristischen Personen, Personengesellschaften oder sonstigen Personen kann die Plattform Rahmenverträge über die Nutzung des Workplaces schließen. Diese erhalten hierdurch die Möglichkeit, der Plattform selbst oder durch Mitarbeiter Angebote gemäß §4.1 zu unterbreiten. Hierbei ist sicherzustellen, dass die einzelnen Mitarbeiter für die Plattform eindeutig identifizierbar bleiben. Die Angabe von fest vergebenen anonymen Namen (z.B. „Firma XY_Mitarbeiter7“) ist in diesem Fall allerdings ausnahmsweise möglich.

Erfolgt eine Freischaltung des Benutzerkontos durch die Plattform, erhält der Clickworker die Möglichkeit, den Workplace zu nutzen und der Plattform Angebote gemäß §4.1 zu machen. Ein weitergehendes Vertragsverhältnis zwischen dem Clickworker und der Plattform kommt durch die Freischaltung nicht zustande.

§ 3 Sperrung und Löschung des Benutzerkontos, Widerspruch

§ 3.1

Die Plattform behält sich vor, das Benutzerkonto eines Clickworkers zu sperren und die Vertragsbeziehung mit dem Clickworker zu beenden, wenn dieser gegen die AGB oder sonstige Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung verstößt. In diesem Fall werden dem Clickworker, soweit nicht anders in diesen AGB geregelt, die Beträge auf dem Benutzerkonto, die er von der Plattform für abgenommene Leistungen erhalten hat, ausbezahlt. Eine Auszahlung erfolgt insbesondere dann nicht, wenn es sich um eine schwerwiegende Pflichtverletzung handelt.

§ 3.2

Der Clickworker kann sein Benutzerkonto jederzeit selbsttätig auf dem Workplace deaktivieren. Eine Löschung der persönlichen Daten erfolgt dann automatisch, entsprechend den Datenschutzbestimmungen. Informationen und Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen (z.B. Rechnungen / Gutschriften), werden erst nach Ablauf der jeweils einschlägigen Aufbewahrungsfrist gelöscht. Noch nicht ausbezahlte Beträge auf dem Benutzerkonto, die den Mindestauszahlungsbetrag unterschreiten, verfallen dadurch.

§ 3.3

Die Plattform behält sich gegenüber jedem, der die vertraglichen Pflichten verletzt oder sich an betrügerischem und/oder einem ansonsten nicht akzeptablen Handeln beteiligt, (i) Ermittlungen anzustellen oder rechtliche Schritte einzuleiten und/oder (ii) das Clickworker-Konto und den Zugang zum Workplace oder zu den Partnerseiten zu sperren. Diese Maßnahmen können unter anderem in den folgenden Fällen getroffen werden: (i) jegliche Versuche, eine Gutschrift oder Gegenleistung für Dienstleistungen zu bekommen, die nicht erbracht wurden; (ii) Versuche, eine Abnahme für deutlich unzumutbare oder besonders schlechte Arbeitsergebnisse zu erzielen; (iii) Einreichen von falschem oder irreführendem Feedback in Bezug auf die Leistungen des Clickworkers oder die Leistung anderer; (iv) pflichtwidrige Einflussnahme auf Feedback hinsichtlich der Leistungen des Clickworkers oder der Leistungen Anderer; (v) jegliche Handlungen, die die Integrität des Feedback-Systems beeinträchtigen können; (vi) Verwendung jeglicher Methoden bei der Erbringung von Leistungen, die unrechtmäßig oder unethisch sind; (viii) Verwendung jeglichen Eigentums, geistigen Eigentums oder der Rechte ohne den Erhalt einer ordnungsgemäßen Genehmigung oder Zustimmung des Berechtigten; (ix) diskriminierendes Verhalten.

§ 3.4

Beschließt die Plattform, das Benutzerkonto des Clickworkers zu sperren, teilt sie dies dem Clickworker unverzüglich, spätestens aber zum Zeitpunkt der Sperrung, mit.

§ 3.5

Im Falle einer Sperrung bietet die Plattform dem Clickworker die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Im Falle eines Widerspruchs teilt die Plattform dem Clickworker die Begründung für die Sperrung mit, einschließlich der konkreten Tatsachen oder Umstände, die sie zu der Entscheidung bewogen haben. Der Clickworker erhält die Möglichkeit, die Tatsachen und Umstände zu klären. Für den Fall, dass keine Einigung erzielt wird, kann die dafür beauftragte Mediationsstelle / Ombudsstelle angerufen werden (Link zum Formular). Wird die Sperrung durch die Plattform aufgehoben, ist das Konto wieder in den Ausgangszustand zu versetzen.

Im Falle einer Sperrung ist die Plattform nicht verpflichtet, eine Begründung abzugeben, wenn ihr dies aufgrund rechtlicher Pflichten untersagt ist oder wenn bereits in der Vergangenheit das Benutzerkonto des Clickworkers wegen eines Verstoßes gegen vertragliche Pflichten gesperrt wurde.

§ 4. Angebote der Clickworker/Nutzung des Workplaces

§ 4.1

Die Plattform stellt auf dem Workplace Projekte mit hierfür geltenden Konditionen vor (lediglich als eine „Einladung zum Angebot“ – invitatio ad offerendum). Nach der Freischaltung ihres Benutzerkontos können sich die Clickworker die Projekte ansehen, die ihrem Qualifikationsprofil entsprechen. Die Clickworker können der Plattform zu diesen Projekten ihrerseits ein Angebot zur Abarbeitung des Projektes zu den Konditionen unterbreiten, die in der Projektbeschreibung angegeben sind. Die Plattform ist nicht verpflichtet, solche Angebote anzunehmen. Die Einstellung von Projektbeschreibungen in den Workplace stellt daher kein verbindliches Angebot von der Plattform dar.

§ 4.2

Nimmt die Plattform ein Angebot eines Clickworkers an, werden dem Clickworker die Daten, die zur Abarbeitung des Projektes erforderlich sind, auf dem Workplace zur Verfügung gestellt. Durch die Angebotsannahme entsteht kein Erfüllungsanspruch von der Plattform gegenüber dem Clickworker, dass dieser das Projekt gemäß den vorgegebenen Konditionen abarbeitet.

Im Gegenzug ist die Plattform nicht zur Abnahme der Leistung des Clickworkers verpflichtet, wenn diese nicht den Konditionen entspricht, die in der Projektbeschreibung angegeben sind, und somit mangelhaft ist. Insbesondere werden Leistungen nicht mehr angenommen, wenn der von der Plattform mitgeteilte Zeitraum zur Leistungserbringung überschritten wird.

§ 4.3

Der Clickworker verpflichtet sich, über die Daten und Projektbeschreibungen, die ihm zur Abarbeitung eines Projektes übermittelt werden, gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen ausschließlich für die Leistungserbringung gegenüber der Plattform zu nutzen. Insbesondere hat die Leistungserbringung so zu erfolgen, dass Dritte hierbei keine Einsicht in die übermittelten Daten und Projektbeschreibungen nehmen können. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Abschluss eines Projektes fort. Verstößt der Clickworker schuldhaft hiergegen, behält sich die Plattform die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen vor.

§ 4.4

Liefert der Clickworker die entsprechenden Leistungen fristgerecht ab, wird ihm die in der Projektbeschreibung genannte Vergütung auf sein Benutzerkonto vorläufig gutgeschrieben. Eine Abnahme der Leistung ist hiermit noch nicht verbunden. Die abgelieferten Resultate werden im Folgenden durch die Plattform oder den Auftraggeber überprüft. Zeigen sich hierbei Mängel, erhält der Clickworker in der Regel eine Frist zur Nacherfüllung. Schlägt diese Nacherfüllung fehl oder wird sie von dem Clickworker verweigert, tritt die Plattform von dem entsprechenden Vertrag zurück. Eine Vergütung erfolgt in diesem Fall nicht. In speziellen Einzelfällen gibt es keine Möglichkeit der Nachbesserung, wenn Projekte zu einem bestimmten Zeitpunkt final fertig gestellt werden müssen. In diesem Fall ist eine ausdrückliche Projektzusatzvereinbarung in den entsprechenden Projektbeschreibungen enthalten.

§ 4.5

Erfolgt die Abnahme durch die Plattform (in der Regel innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung der Leistung), wird dem Clickworker die in der Projektbeschreibung genannte Vergütung endgültig auf sein Benutzerkonto gutgeschrieben und gemäß § 6 ausbezahlt. Bei einigen Projekten kann eine abweichende Abnahmefrist bestehen. In diesem Fall ist eine ausdrückliche Projektzusatzvereinbarung in den entsprechenden Projektbeschreibungen enthalten.

§ 4.6

Die Auftragserteilung durch die Plattform erfolgt ausschließlich gegenüber dem Clickworker, der das entsprechende Angebot abgegeben hat. Die Weitergabe des Projektes und die Bearbeitung durch Dritte sind ausdrücklich untersagt, soweit dies nicht in der Projektbeschreibung ausdrücklich erlaubt wird.

§ 4.7

Dem Clickworker ist ausdrücklich untersagt, automatisierte Methoden zur Erbringung der Leistung zu verwenden. Dazu gehören beispielsweise Bots, Skripte und andere ähnliche Methoden sowie Instrumente, die unter den Bereich "Spam" fallen können.

Alle erbrachten Leistungen werden über den Workplace oder über Partnerseiten eingereicht und nicht direkt an den Auftraggeber übermittelt.

§ 5 Arbeitsmaterialien, Eigenverantwortlichkeit

§ 5.1

Die Plattform wird den Clickworkern keine Infrastruktur oder Geräte zur Verfügung stellen, mit der/denen sie auf den „Workplace“ zugreifen oder das Erbringen von Leistungen anbieten können. Der Clickworker ist – ausschließlich auf eigene Kosten und im Rahmen eigener Aufwendungen – verantwortlich für (i) das Erlangen und Aufrechterhalten des Zugangs zum Internet, einschließlich der Übernahme aller Gebühren der Internet Service-Provider, (ii) den Erwerb und die Instandhaltung eines Computersystems, welches über einen Browser verfügt, der dazu geeignet ist, auf den Workplace oder Partner-Seiten zuzugreifen und über angemessene Anti-Spy-Software, Anti-Malware- und Virenschutz-Programme verfügt, um es dem Clickworker zu ermöglichen, Schadsoftware und sonstige Malware zu erkennen und das eigene Computersystem zu schützen, und (iii) alle Kosten, Auslagen und Gebühren, die beim Erwerb von Tools oder sonstigen Geräten, die für den Zugang zum Workplace benötigt werden, entstehen und jegliche sonstige Kosten oder Aufwendungen, die anfallen, um die Leistungen zur Verfügung zu stellen.

§ 5.2

Der Clickworker versteht und bestätigt, dass das Internet ein unsicheres Medium ist und einige Webseiten feindlich sein können und versuchen können, ein Computersystem oder Software zu infizieren, oder irrezuführen, damit persönliche Informationen für illegale Zwecke preisgegeben werden. Der Clickworker soll niemals persönliche, schützenswerte oder vertrauliche Informationen preisgeben, die z.B. in einer E-Mail, die von der Plattform zu stammen scheint, abgefragt werden. Alle Leistungen, die über den Workplace zur Verfügung gestellt werden, werden auf eigenes Risiko des Clickworkers erbracht und die Plattform ist – mit Ausnahme der in § 8 festgelegten Vorgaben zu Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – nicht verantwortlich für (i) irgendeinen Verlust, der bei den Clickworkern während oder als Ergebnis eines Besuchs auf einer Webseite dritter Parteien verursacht wird, (ii) jegliche betrügerische E-Mail oder sonstige betrügerische Aktivität im Internet, oder (iii) jegliche nachteiligen Folgen, die aus irgendeinem Virus, Spyware oder Malware entstehen, die das Computersystem des Clickworkers befallen, einschließlich aber nicht begrenzt auf jeglichen Datenverlust, Schaden am Computersystem, Identitätsdiebstahl oder jeglichen sonstigen nachteiligen Folgen. Der Clickworker versteht, dass der Schutz des Browsers, Anti-Spyware und Antivirus Software das Risiko im Internet verringern, aber es nicht ausschließen können. Der Clickworker wird angemessene Maßnahmen ergreifen, um sich vor Web und E-Mail-Betrug selbst zu schützen, während er mit dem Workplace interagiert.

§ 5.3

Jeder Clickworker ist dafür verantwortlich, dass im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung mit der Plattform die für seinen Wohnsitz geltenden sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Insbesondere ist jeder Clickworker daher verpflichtet, anfallende Steuern und Abgaben eigenverantwortlich abzuführen.

§ 6. Gutschrift auf Benutzerkontos, Auszahlung, Ausschluss der Auszahlung

§ 6.1

Soweit der Clickworker der jeweiligen Projektbeschreibung entsprechende Resultate gem. §4.2 fristgerecht abliefert, wird ihm die in der Projektbeschreibung festgelegte Vergütung auf sein Benutzerkonto vorläufig, und nach einer erfolgten Abnahme durch die Plattform endgültig gutgeschrieben.

§ 6.2

Die endgültig auf dem Benutzerkonto eines Clickworkers gutgeschriebene Vergütung wird von der Plattform entweder über eines der verfügbaren Bezahlsysteme – hierzu muss der Clickworker bei dem jeweiligen Bezahlsystem angemeldet sein – oder per SEPA-Überweisung auf das von dem Clickworker angegebene Konto nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen gezahlt. Der Clickworker legt in seinem Benutzerkonto fest, welche der unten beschriebenen Auszahlungsmethoden er wählt und hinterlegt die zur Ausführung der gewählten Auszahlungsart notwendigen Daten.

Verfügbare Auszahlungsmethoden sind:

  • SEPA-Überweisung (Auszahlung zweimal pro Monat)
  • PayPal (Auszahlung wöchentlich)
  • Payoneer (Auszahlung wöchentlich)

Eine Auszahlung ist erst ab einem Mindestauszahlbetrag in Höhe von € 10,00 möglich. Alle nicht auszahlbaren Kontostandbeträge werden in die nächste Auszahlungsperiode übertragen.

§ 6.3

Dem Benutzerkonto gutgeschriebene Beträge, die binnen 3 Jahren nicht ausgezahlt werden können, da der Clickworker keine Zahlungsdetails angegeben hat oder die Auszahlung nicht erfolgen konnte (z.B. PayPal-Konto wurde nicht verifiziert), verfallen. Dies gilt nur, sofern der Clickworker auf die Schwierigkeiten bei der Auszahlung mit angemessenem Vorlauf informiert wurde und Möglichkeit zur Abhilfe erhalten hat.

§ 6.4

Eine Auszahlung ist unter Umständen nach §2.2, §2.4, § 2.5 oder § 3.1 ausgeschlossen.

§ 7. Rechte an Projektergebnissen

§ 7.1

Der Clickworker räumt der Plattform ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht für sämtliche Rechte an der für die Plattform erbrachten Leistung ein. Diese Rechteeinräumung bezieht sich sowohl auf urheberrechtliche Nutzungsrechte als auch auf sonstige gewerbliche Schutzrechte. Die Rechteeinräumung gilt für alle Nutzungsarten, insbesondere für Vervielfältigungen, Verbreitungen, Aufführungen, öffentliche Wiedergaben, Bearbeitungen und Umgestaltungen etwaiger urheberrechtlicher Werke oder sonstiger Schutzrechte. Die Rechteeinräumung schließt insbesondere auch das Recht von der Plattform ein, Dritten, insbesondere den Auftraggebern von der Plattform, die entsprechenden Rechte im gleichen Umfang einzuräumen, so dass diesen die Leistungen der Clickworker im zulässigen Umfang zur freien Verfügung stehen. Der Clickworker verzichtet hierbei auf sein Recht, als Urheber von etwaigen von ihm geschaffenen Werken genannt und bezeichnet zu werden. Die Einräumung etwaiger Nutzungsrechte ist mit der von der Plattform für abgenommene Leistungen zu zahlender Vergütung gem. §4.2 abgegolten. Abweichungen zu den Inhalten dieses § 7.1 können sich aus einer ausdrücklichen Projektzusatzvereinbarung ergeben.

§ 7.2

Der Clickworker sichert zu, dass sämtliche von ihm für die Plattform erbrachten Leistungen keine rechtswidrigen Inhalte enthalten, insbesondere keine Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzen oder strafrechtlich in irgendeiner Form relevant sind. Der Clickworker ist zum Ersatz von Kosten verpflichtet, die der Plattform dadurch entstehen, dass die Plattform durch Dritte berechtigterweise auf Grund von Inhalten in Anspruch genommen wird, die der Clickworker erstellt hat. Dies gilt nicht, wenn der Clickworker die entsprechende Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Die Plattform weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass im Rahmen der Qualitätssicherung Überprüfungen von Leistungen, die von Clickworkern erbracht werden, auf etwaige Urheberrechtsverstöße durchgeführt werden.

§ 8. Haftung der Plattform, Risiken bei der Leistungserbringung

§ 8.1

Soweit sich aus diesen AGB und insbesondere aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, haftet die Plattform nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

§ 8.2

Auf Schadensersatz haftet die Plattform nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Plattform nur

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Clickworker regelmäßig vertraut und vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung der Plattform jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
§ 8.3

Der Clickworker versichert, bei der Erbringung seiner Leistung für die Plattform keine Gefahren auf sich zu nehmen, die über das allgemeine Lebensrisiko hinausgehen. Die Plattform wird in den Workplace keine Projektbeschreibungen einstellen, deren Abarbeitung notwendigerweise mit besonderen Risiken verbunden ist.

§ 9. Datenschutz

Der Umgang der Plattform mit personenbezogenen Daten der Clickworker ist den Datenschutzbestimmungen zu entnehmen.

§ 10. Schriftform, Anwendbares Recht und Gerichtsstand

§ 10.1

Erklärungen, die der Clickworker im Rahmen der Vertragsbeziehung mit der Plattform übermittelt, müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Die jeweils aktuellen Kontaktdaten können dem Impressum entnommen werden.

§ 10.2

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Clickworker und der Plattform unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 10.3

Soweit dies gesetzlich zulässig ist, ist Essen der ausschließliche Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung zwischen dem Clickworker und der Plattform entstehenden Streitigkeiten.

§ 10.4

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen.

 

Stand: 1. Dezember 2021